¤ 1 Geltungsbereich
1.
Der Vorstand des
Turnverein Kaldauen 1906 e.V. gibt sich zur DurchfŸhrung von Versammlungen ,
Sitzungen sowie zur FŸhrung der laufenden GeschŠfte diese GeschŠftsordnung .
¤ 2 GeschŠftsjahr
1.
Das GeschŠftsjahr
ist das Kalenderjahr .
¤ 3 Mitgliedschaft
1.
Die Anmeldung mu§
schriftlich unter Verwendung des Anmeldeformulares erfolgen . FŸr Nachteile ,
die durch unvollstŠndige Angaben bei der Anmeldung einem Mitglied entstehen , ist dieses selbst verantwortlich
.
2.
Die Mitgliedschaft
endet durch Austritt , durch Ausschlu§ oder durch Tod .
3. Der Austritt kann nur durch schriftliche
KŸndigung zum Ende des Quartals erfolgen . Die KŸndigung mu§ mindestens sechs
Wochen vor Ende des Quartals dem Verein vorliegen .
4.
Der Ausschlu§
erfolgt durch Beschlu§ des Vorstandes bei groben oder wiederholten Verstš§en
gegen die Satzung , bei grobem oder unsportlichem oder unehrenhaftem Verhalten
innerhalb und au§erhalb des Vereins . Der Ausschlie§ungsbeschluss erfordert die
absolute Mehrheit des Vorstandes . Vor der Entscheidung des Vorstandes ist dem
Mitglied unter Setzung einer Frist von zwei Wochen Gelegenheit zu geben , sich gegenŸber
dem Vorstand zu den VorwŸrfen zu
Šu§ern . Der Ausschlie§ungsbeschluss ist dem Betroffenen schriftlich mit der
BegrŸndung zu Ÿbermitteln . Gegen den Ausschlie§ungsbeschluss ist Berufung zur
Mitgliederversammlung statthaft . Die Berufung ist innerhalb einer Frist von
vier Wochen nach Zustellung des Ausschlie§ungsbeschlusses schriftlich beim Vorstand einzulegen . Innerhalb von vier
Wochen nach deren Eingang ist
vom Vorstand eine Mitgliederversammlung einzuberufen , die endgŸltig
entscheidet . Bei dieser Mitgliederversammlung mu§ sich das Mitglied persšnlich
rechtfertigen kšnnen . Die Kosten des Berufungsverfahrens trŠgt der
Antragsteller .
Ein Ausschlu§ ohne o.a. Verfahren durch Streichung aus der Mitgliederkartei
erfolgt , wenn der fŠllige Beitrag eines Mitglieds auch nach einer
schriftlichen Mahnung nicht bezahlt
wurde .
5. Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlšschen alle
AnsprŸche aus dem Mitgliedschafts-verhŠltnis , unbeschadet des Anspruchs des
Vereins auf rŸckstŠndige Beitragsforderungen . Mitglieder , die ihre
Mitgliedschaft lšsen oder
lšsen mŸssen , kšnnen einen Beitragsausgleich erhalten .
6.
Die BeitrŠge
sind bargeldlos zu zahlen und werden grundsŠtzlich im
Lastschrift-Einzugsverfahren erhoben .
KursbeitrŠge kšnnen auch bar erhoben werden .
¤ 4 Ehrungen
1.
Der Verein sieht
folgende Ehrungen von Mitgliedern vor :
2.
Ehrennadeln , Ehrenmitgliedschaft
, Ehrungen aus besonderem Anla§ .
3.
Mitglieder , die 25
Jahre , 40 Jahre und 50 Jahre dem Verein angehšren , werden geehrt . Die Form
beschlie§t der Vorstand .
4.
Personen, die sich
um den Verein beziehungsweise den Sport besondere Verdienste erworben haben ,
kšnnen durch Beschlu§ des Vorstands zu Ehrenmitgliedern ernannt werden . Sie sind von der Beitragszahlung
befreit .
5.
Mitglieder. die
sich durch langjŠhrige aktive Mitarbeit im Verein ausgezeichnet haben , kšnnen
durch Beschlu§ des Vorstandes bei gegebenem Anla§ ( Familienfeier o.Š. ) mit
einem Geschenk bedacht werden .
¤ 5 Mitgliedschaft in VerbŠnden
1.
Der Verein ist
Mitglied in den FachverbŠnden : Rheinischer Turnerbund , Westdeutscher
Leichtathletikverband , Westdeutscher Volleyballverband . Er ist Mitglied des
Kreissportbundes Rhein-Sieg und des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen .
2.
Der Verein kann
durch Beschlu§ des Vorstandes jederzeit einem weiteren Fachverband beitreten .
¤ 6 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist beschlu§fŠhig ,
wenn sie nach ¤ 4 Abs. 2 der Satzung einberufen worden ist .
2.
Der 1.
Vorsitzende leitet die Versammlung , bei dessen Verhinderung der 2. Vorsitzende . Sind beide verhindert ,
so wŠhlt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter .
3.
Stimmberechtigt in
der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder , die vor Beginn des laufenden
GeschŠftsjahres das 16. Lebensjahr vollendet haben .
4. Die Mitgliederversammlung beschlie§t auf
Antrag des Vorstandes und auf Vorschlag der KassenprŸfer die Entlastung des
Vorstandes .
¤ 7 Vorstand und erweiterter Vorstand
1.
Der Vorstand hat
die Aufgabe , die BeschlŸsse der Mitgliederversammlung durchzufŸhren . Der
Vorstand ist darŸber hinaus fŸr die ordentliche Abwicklung der laufenden
GeschŠfte verantwortlich .
2.
Der Vorstand
fa§t seine BeschlŸsse auf Vorstandssitzungen unter Leitung des 1. (bzw.
ersatzweise 2.) Vorsitzenden . Die Einladung dazu erfolgt im allgemeinen
schriftlich unter Angabe der Tagesordnung .
3.
ZusŠtzlich
erfolgt eine Einladung der Mitglieder des erweiterten Vorstands abhŠngig von
der Tagesordnung .
4.
Der Vorstand ist
beschlu§fŠhig , wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist . Bei
Beschlu§unfŠhigkeit ist innerhalb von 14 Tagen der Vorstand erneut mit der
gleichen Tagesordnung zu einer Sitzung einzuladen . Diese Sitzung ist in jedem
Fall beschlu§fŠhig . Hierauf ist bei der erneuten Einladung hinzuweisen .
5.
BeschlŸsse werden
mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst , sofern nicht die Satzung oder
diese GeschŠftsordnung eine andere Mehrheit vorschreiben . Bei
Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt .
6.
Bei
Ausscheiden eines Mitglieds des Vorstands bzw. erweiterten Vorstands wŠhrend
der Wahlperiode hat der Vorstand das Recht , einen geeigneten Nachfolger bis
zur nŠchsten Wahl zu berufen .
¤ 8 Finanzordnung
1.
Alle Ausgaben des
Vereins haben im Einklang mit der Satzung und im Sinne des Abschnittes
ãSteuerbegŸnstigte ZweckeÒ der Abgabenordnung zu stehen .
2.
Der Kassenwart
stellt in Absprache mit dem 1. Vorsitzenden einen Haushaltsplan zu Beginn eines
jeden GeschŠftsjahres auf , der vom Vorstand genehmigt und der nŠchsten Mitgliederversammlung vorgelegt wird .
3.
Im Jahresabschlu§
sind Einnahmen und Ausgaben nach den AnsŠtzen des Haushaltsplanes nachzuweisen
. Au§erdem ist eine VermšgensŸbersicht aufzustellen . Nach PrŸfung durch die
gewŠhlten KassenprŸfer erfolgt die Veršffentlichung der Jahresrechnung in der
Mitgliederversammlung .
4.
Ausgabenbelege
sind vom Kassenwart zu unterzeichnen . Die Belege mŸssen den Tag der Ausgabe ,
den Betrag und den Verwendungszweck enthalten .
5.
Der Zahlungsverkehr
ist grundsŠtzlich bargeldlos Ÿber das Konto des Vereins abzuwickeln.
6. Im Rahmen des Haushaltsplanes kann der 1. Vorsitzende gemeinsam mit dem Kassenwart Rechtsverbindlichkeiten bis zu einer Hšhe von 500.- Û eingehen . Ausnahmen hiervon sind regelmЧige Zahlungen (zum Beispiel von Versicherungs- und VerbandsbeitrŠgen) . DarŸber hinaus gehende Rechtsverbindlichkeiten sind vom Vorstand zu beschlie§en .
7.
Den ehrenamtlichen
Mitarbeitern und †bungsleitern des Vereins sind entstandene Kosten und Auslagen
auf Nachweis nach den jeweils gŸltigen BeschlŸssen des Vorstandes zu erstatten
.
8.
FŸr die
Erstattung von Fahrkosten gelten die gesondert beschlossenen Richtlinien .
¤ 9 KassenprŸfer
1. Die Mitgliederversammlung wŠhlt zur †berprŸfung
der Finanzwirtschaft des Vereins drei KassenprŸfer fŸr die Dauer von zwei
Jahren . Hierbei soll ein
stŠndiger Wechsel in der Zusammensetzung der PrŸfer erfolgen .
2.
Die KassenprŸfer
haben das Recht , jederzeit die BŸcher des Vereins zu prŸfen . †ber die PrŸfung
der KassenfŸhrung haben die KassenprŸfer der Mitgliederversammlung Bericht zu
erstatten .
¤ 10 AntrŠge
1.
AntrŠge an die
Organe des Vereins kann jedes stimmberechtigte Mitglied stellen . Sie mŸssen
spŠtestens zu Beginn der jeweiligen Versammlung dem Versammlungsleiter
vorliegen . †ber die Zulassung des Antrages wird von der Versammlung ohne
Aussprache mit einfacher Mehrheit entschieden . AntrŠge , die einen
satzungsŠndernden Beschlu§ erfordern , sind schriftlich zu stellen .
2.
AntrŠge zur
GeschŠftsordnung , auf Schlu§ der Debatte oder Begrenzung der Redezeit sind
ohne RŸcksicht auf weitere Wortmeldungen zur Abstimmung zu bringen , nachdem
der Antragsteller und ein Gegenredner gesprochen haben . Redner â die bereits
zur Sache gesprochen haben , kšnnen keinen Antrag auf Schlu§ der Debatte
stellen . Wird der Antrag auf Schlu§ der Debatte angenommen , kann nur noch dem
Berichterstatter zum betreffenden Tagesordnungspunkt zu einer Zusammenfassung
das Wort erteilt werden .
3.
Stellt ein Mitglied
wŠhrend einer Debatte einen Dringlichkeitsantrag , so ist au§erhalb der
Wortmeldungen sofort Ÿber die Zulassung des Dringlichkeitsantrages abzustimmen
. Ein Gegenredner ist zugelassen .
¤ 11 Ablauf der Versammlung
1.
Versammlungen
werden vom Versammlungsleiter eršffnet , geleitet und geschlossen .
2.
Dem
Versammlungsleiter stehen alle Befugnisse fŸr die ordentliche DurchfŸhrung der
Versammlung zu . Er kann das Wort entziehen , einzelne Mitglieder auf Zeit oder
auf Dauer von der Versammlung ausschlie§en , die Versammlung unterbrechen oder
die Versammlung vertagen .
3.
Nach Eršffnung
prŸft der Versammlungsleiter die OrdnungsmЧigkeit der Einberufung , die
Anwesenheitsliste , die Stimmberechtigung und verliest die Tagesordnung . Die
PrŸfungen kšnnen delegiert werden .
4.
Die einzelnen
Tagesordnungspunkte kommen in ihrer festgesetzten Reihenfolge zur Beratung und
Abstimmung .
5.
†ber
EinsprŸche gegen die Tagesordnung entscheidet die Versammlung mit einfacher
Mehrheit ohne Aussprache .
6.
Zu jedem
Tagesordnungspunkt erteilt der Versammlungsleiter zur Aussprache das Wort in
der Reihenfolge der Wortmeldungen . Antragsteller und Berichterstatter erhalten
zu Beginn und Ende der Beratung Ÿber ihren Tagesordnungspunkt das Wort .
7. Der Versammlungsleiter kann jederzeit in die
Debatte eingreifen .
8.
Jeder Antrag ist
vor der Abstimmung vom Versammlungsleiter nochmals zu verlesen .
9.
†ber Zusatz- oder
€nderungsantrŠge ist gesondert abzustimmen .
10. Die Abstimmung erfolgt offen . Soweit die Satzung
oder diese GeschŠftsordnung nichts anderes bestimmen , entscheidet die Mehrheit
der Anwesenden .
¤ 12 Wahlen
1.
Wahlen dŸrfen nur
dann durchgefŸhrt werden , wenn sie bei der Einberufung auf der Tagesordnung
stehen .
2.
Die Wahl kann durch
Zuruf erfolgen , wenn nur ein Kandidat zur Wahl steht . Sie mu§ geheim erfolgen
, wenn mehrere Bewerber zur Wahl stehen oder dies von der Versammlung mit
Mehrheit der Anwesenden gefordert wird . Vor einer geheimen Wahl ist ein
Wahlausschu§ zu bilden , der die Aufgabe hat , die Stimmen zu zŠhlen und zu
kontrollieren .
3.
Vor der Wahl bzw.
nach der Wahl sind die Betroffenen zu befragen , ob sie die Wahl annehmen .
4.
FŸr die
Entlastung des alten Vorstands und die Neuwahl des 1. Vorsitzenden ist vorher
ein Versammlungsleiter aus den Anwesenden zu wŠhlen .
Danach Ÿbernimmt der neugewŠhlte 1. Vorsitzende die Leitung der Versammlung .
5.
Ein Abwesender kann
gewŠhlt werden , wenn dem Versammlungsleiter vor der Abstimmung eine
schriftliche ErklŠrung des Betroffenen vorliegt , aus der hervorgeht , da§ er
im Falle einer Wahl die Wahl annimmt .
6. In den Vorstand gewŠhlt werden kann nur , wer
volljŠhrig und voll geschŠftsfŠhig ist .
Diese EinschrŠnkung gilt nicht fŸr die zusŠtzlichen Mitglieder des erweiterten
Vorstands (zum Beispiel die Jugendvertreter) .
¤ 13 Versammlungsprotokolle
1.
Protokolle
der Mitgliederversammlung sind vom Versammlungsleiter und vom ProtokollfŸhrer
zu unterschreiben .
2.
Protokolle
von Vorstandssitzungen werden vom ProtokollfŸhrer unterschrieben , den
Mitgliedern des Vorstandes vorgelegt und bei Beginn der folgenden
Vorstandssitzung genehmigt .
¤ 14 Inkrafttreten und €nderungen der GeschŠftsordnung
1.
Die
GeschŠftsordnung oder €nderungen der GeschŠftsordnung treten mit der
Beschlu§fassung durch den Vorstand in Kraft .
2.
Ein Beschlu§ Ÿber
die GeschŠftsordnung benštigt die absolute Mehrheit der Mitglieder des
Vorstandes .
[GesOrdng_Mai07.doc]
(€nderungen sind kursiv geschrieben)